Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat (GR), eine Totalrevision des Reglements über die Volksschule und über schulergänzende Angebote (Schulreglement; SchuR) vorzulegen, welche die Führungsstrukturen der Volksschule Burgdorf klärt und dabei insbesondere

  1. die Aufgaben, Aufsichtspflichten und Kompetenzen der Volksschulkommission (VSK) klar festlegt;
  2. die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Informationsfluss zwischen Leitung Volksschule (L VS), GR und VSK verbindlich regelt;
  3. die Entscheidungskompetenzen sowie Mitwirkungsrechte und -pflichten der verschiedenen Organe und Funktionsträger verankert, speziell was die Besetzung von Schulleitungsstellen anbelangt.

Begründung:
Mit der Einführung der L VS haben sich die Aufgabenteilung und die entsprechenden Verantwortlichkeiten sowie viele Abläufe in der Organisation der Volksschule Burgdorf grundlegend verändert. Es scheint vor diesem Hintergrund sinnvoll, das veraltete SchuR gründlich zu überarbeiten.
Wie nicht anders zu erwarten bei einer Strukturreform von dieser Tragweite, sind im Entscheidungsprozess gewisse Fragen offen geblieben. Deren Klärung ist seitens der VSK zum Teil auch explizit vertagt worden im Hinblick auf den Stellenantritt des neuen politischen Vorgesetzten der Bildungsdirektion. Der unvermittelte Rückzug der Kandidatur für eine zweite Amtszeit durch den bisherigen VSK-Präsidenten unterstreicht die Dringlichkeit des Klärungsbedarfs, was die Zusammenarbeit und die Kompetenzausscheidung zwischen L VS, VSK und GR betrifft. Hilfreich sein dürften dabei sowohl der Quervergleich mit Gemeinden, die ein ähnliches Schulleitungsmodell eingeführt haben, als auch die in Aussicht stehende erste Evaluation der neuen Struktur der Volksschule.
Die Unterzeichneten erwarten vom GR insbesondere, dass er aufzeigt, welche Erwartungen er gegenüber der VSK als strategisches Führungsorgan hat, wie er deren Aufsichtsfunktion im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung definiert und welche Mittel und Informationen ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen sollen. Sie sind der Auffassung, dass die bestehende VSK in ihrer Doppelrolle als strategisches Führungsgremium und – über die Verankerung ihrer Mitglieder an den einzelnen Schulstandorten – als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung, Schule und Bevölkerung weiterhin eine sinnvolle Institution ist.
Es ist dem GR indessen unbenommen, über den Auftrag hinaus weitere Überlegungen anzustellen – zum Beispiel aufzuzeigen, wo für ihn unter den neuen Gegebenheiten die Vor- und Nachteile einer Übernahme des VSK-Präsidiums durch das zuständige GR-Mitglied lägen, oder auch alternative Modelle zu prüfen, zum Beispiel die Schaffung einer gemeinderätlichen, aus Fachleuten zusammengesetzten Schulkommission.