Der Gemeinderat wird beauftragt, die Verordnung über die Benützung von öffentlichen Anlagen vom Januar 2004 zu überarbeiten, damit ortsansässige Nonprofit-Organisationen und Vereine, welche in ehrenamtlicher Arbeit oder in Freiwilligenarbeit geführt werden, ohne grossen administrativen Aufwand von Gebühren befreit werden können.

Begründung:
Viele Gruppierungen in Burgdorf beteiligen sich am Burgdorfer Stadtleben. Häufig mit bedeutend mehr Idealismus und Engagement als Finanzen und unter Einsatz von sehr viel Freiwilligenarbeit. Die Vielfalt der Veranstaltungen in unserer Stadt trägt zu einem lebendigen Kulturbetrieb bei. Ortsansässigen Veranstaltern aus dem Nonprofit-Sektor soll es ermöglicht werden, für ihre Aktivitäten die städtischen Räume und Plätze unentgeltlich zu benützen.

Meistens handelt es sich dabei um lose strukturierte Gruppen. Von diesen ein Budget zu verlangen(Art. 6), ist übertrieben. Eine einfache Erklärung, welche von der verantwortlichen Person unterschrieben wird, müsste genügen, um die Berechtigung nachzuweisen.

Dieses bescheidene Zeichen der Dankbarkeit, der Anerkennung und der Wertschätzung für die gratis geleistete Mitarbeit an der Vielfalt unseres Stadtlebens würde einen ideellen Mehrwert darstellen:

Weiter sollten die Verordnung und die Gebührenregelung der Vollständigkeit halber um die im Internet aufgeführten Objekte sowie den Platz vor der alten Post ergänzt werden.