Die Grüne Fraktion beauftragt den Gemeinderat mit folgender Aufgabe:
Die Gemeindeordnung ist so anzupassen, dass ein Exekutivamt unvereinbar ist

a. mit einer Anstellung bei der Stadt Burgdorf.
b. mit einer Anstellung als Geschäftsleitungsmitglied bei einem Betrieb, an welchem die Stadt Burgdorf mehrheitlich beteiligt ist.

Von dieser Regelung ist die Lehrerschaft ausgenommen.
Die neue Regelung hat vor den Gemeindewahlen 2020 in Kraft zu treten.
Begründung:
Im Vorfeld der Gemeindewahlen 2016 führte die heutige Regelung zu Unklarheiten, sowohl bei der Bevölkerung wie auch bei den Kandidierenden. Im Sinne einer klaren, verständlichen Regelung schlagen wir vor, die Gemeindeordnung wie verlangt anzupassen. Da Regierungsgeschäfte heute oft mehrere Ressorts betreffen und die Mitglieder zu oft in den Ausstand treten müssten, ist die heutige Regelung zur Unvereinbarkeit gemäss aktueller Gemeindeordnung aus unserer Sicht auch nicht mehr zeitgemäss. Die nach Einwohnerzahl mit Burgdorf vergleichbaren Gemeinden Lyss und Ostermundigen halten in ihren Verfassungen fest, dass eine Anstellung bei der Gemeinde nicht vereinbar ist mit einem Exekutivmandat. Die Gemeinde Lyss kennt sogar die Regelung, dass auch ein Parlamentsmandat nicht mit einer Anstellung bei der Gemeinde vereinbar ist. Hier sehen wir in Burgdorf zurzeit keinen Handlungsbedarf.