In sämtlichen Überbauungsordnungen soll nachgewiesen werden, dass ein Anteil von 20% der Wohnungen den Bedürfnissen der älteren zu Hause lebenden Menschen entspricht. Dies soll die Gestaltung der Anlagen, der Zugänge und der Wohnungen betreffen. Diese Wohnungen sollen auch für SeniorInnen mit beschränkten finanziellen Mitteln erschwinglich sein.

Begründung:
In Burgdorf sind in den kommenden Jahren einige grössere Planungsvorhaben zu erwarten. Um mit der erwarteten demografischen Entwicklung1 Schritt zu halten, soll ein genügend grosser Anteil an Wohnungen gebaut werden, die auch Menschen mit Einschränkungen barrierefreies Wohnen gemäss der SIA Norm 500 und den Richtlinien zu behindertengerechtem Wohnbau ermöglichen2.
Dabei muss vermieden werden, dass eine Absonderung dieser Gruppen entsteht. Wichtig sind eine gute Durchmischung von jungen und alten Menschen, von finanziell besser und weniger gut Gestellten, von Alleinstehenden und Familien sowie ein lebendiges Umfeld, das Anreize für verschiedene Aktivitäten bietet.
Das kantonale Baugesetz ist in Revision. Vorgesehen ist, dass nicht nur die Zugänge zu den Wohnungen in Häusern ab 3 Wohnungen und mehr barrierefrei gestaltet werden müssen, sondern auch der Innenraum.
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1Gemäss «Szenario hoch» rechnet die kantonale Statistikkonferenz damit, dass sich der Anteil der Altersgruppe 65+ bis 2035 auf 27,8 Prozent erhöhen wird bei einer erwarteten Gesamtbevölkerungszahl von gut 1117000 Einwohnenden (CH-Durchschnitt: 23,6 Prozent) (aus ALBA-Bericht zur Alterspolitik im Kanton Bern 2016).
2Siehe auch: Altersgerechte Wohninfrastruktur am Wohnort – eine wichtige kommunale alterspolitische Aufgabe im ALBA-Bericht zur Alterspolitik im Kanton Bern 2016