Begründung:
In verschiedenen Gemeinden hat es sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Entschädigung von Exekutivmitgliedern von Mandaten in Verwaltungsräten, Genossenschaften, Stiftungen und Vereinen nicht klar geregelt war und dies zu Unstimmigkeiten geführt hat. Gleichzeitig stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage der Verantwortung und Haftung der Gemeinde, wenn sie in juristischen Entscheidungsgremien vertreten ist.

Wir bitten den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Mandate in Verwaltungsräten von Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereinen nehmen GemeinderätInnen und ChefbeamtInnen der Stadt Burgdorf von Amtes wegen wahr?
  2. Welche Entschädigung erhalten die Vertreter/innen?
  3. In welchem Umfang werden die Vertreter/innen zusätzlich zu ihrer Besoldung entschädigt?
  4. Was ist die Zielsetzung der aktuellen Mandate der Gemeindevertretung?
  5. Wie beurteilt der Gemeinderat die Haftungs- und Reputationsrisiken, die der Gemeinde durch diese Mandate entstehen?
  6. Sind Regelungen zu Einsitznahme, Wahl der Vertreter/innen, Entschädigungen, Vorgehen beim Ausscheiden eines/einer Gemeindevertreter/in schriftlich festgehalten?