Interpellation der Grünen Burgdorf betreffend experimentelles Wohnen an der Thunstrasse
Das Projekt experimentelles Wohnen an der Thunstrasse finden wir Grünen eine gute Idee.
Es liegt uns am Herzen und wir möchten, dass diese Idee von gemeinschaftlichem Zusammenleben von verschiedensten Menschen auch gelingt. Im Frühsommer 2018 stieg die Genossenschaft Generationenwohnen aus dem Vertrag mit dem Bauherrn GVB aus. Seit einigen Monaten ist nun ein Immobilienunternehmen damit beauftragt, die Wohnungen unter dem Slogan «Gemeinsam mehr vom Leben» zu vermieten. In der Bevölkerung ist der Wissensstand zur Projektentwicklung jedoch ungenügend. Hier stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat die GVB darauf aufmerksam macht, laufend über das Projekt zu informieren. In den Mietinseraten wird zwar auf generationenübergreifendes und gemeinschaftliches Zusammenwohnen hingewiesen und die Anerkennung der Statuten der noch zu bildenden Wohngenossenschaft ist Voraussetzung für ein Mietverhältnis. Es ist für Nicht-Involvierte unklar, ob mit dem oben erwähnten Ausstieg der Genossenschaft die Überbauungsordnung eingehalten wird. Auch ob der Gemeinderat, falls nötig, korrigierend eingreifen kann, damit die Elemente des experimentellen Wohnens nach wie vor umgesetzt werden.
Der Gemeinderat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Konzeptes Generationenwohnen
allgemein und wie ist der Stand der Vermietungen? - Weisst der Gemeinderat die GVB darauf hin, umfassender zu informieren?
- Bilden die in der Überbauungsordnung (ÜO) festgehaltenen konzeptuellen Elemente des experimentellen Wohnens nach wie vor die Grundlage für die Vermietung der 94 Wohnungen? Hier denken wir insbesondere an die Durchmischung der Mieterschaft, an das gemeinschaftliche Zusammenleben, an die Nutzung der Gemeinschaftsräume sowie an die Gestaltung des Aussenraumes, welche gemäss der Überbauungsverordnung (ÜV) das gemeinschaftliche Zusammenleben fördern sollten.
- Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass die Vorgaben der Überbauungsordnung eingehalten werden?
- Hat die Gemeinderat Möglichkeiten korrigierend einzugreifen, wenn das Konzept nicht eingehalten wird?