Interpellation der Grünen betreffend der Umsetzung des Legislaturziels 12.2 Biodiversitätsflächen
Begründung
Wir beziehen uns auf die folgenden Legislaturziele/-massnahmen aus dem Legislaturplan 2021-2024 des Gemeinderats:
· 12.2. Vorhandene und potentielle Biodiversitätsflächen sind ermittelt und werden gefördert.
· 12.1.2 Gesamtheitliches Nutzungskonzept erarbeiten, welches die Bedürfnisse der Erholungssuchenden, der Nachhaltigkeit und der Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt.
· 12.2.2 Biodiversitätsflächen gezielt innerhalb der Stadt fördern.
Das genannte Legislaturziel 12.2 ist als eines von vier im politischen Schwerpunkt Klima im Legislaturplan erwähnt, hat also offenbar eine grössere Bedeutung. Auch im Hinblick auf die Umsetzung der Klimavision30 ist dieses Legislaturziel wichtig und prioritär (Massnahme 12.2.1).
Im Dokument Klimavision30-Umsetzung vom 10.11.2020 werden quantitative Ziele der Steigerung von Kleinstrukturen, Ökoflächen, Artenvielfalt genannt (S. 7). Diese %-Ziele sind ohne einen Basisbezug nicht mess- oder evaluierbar. Deshalb ist die Bezeichnung der Ökoflächen und deren heutige Qualität notwendig.
Fragen
1. Sind die vorhandenen und die potenziellen Biodiversitätsflächen auf Stadtgebiet ermittelt? Kann die entsprechende Karte eingesehen werden? Welche qualitativen Inhalte (Parameter) werden zu den Flächen erhoben?
2. Liegt das in der Massnahme 12.1.2 erwähnte Nutzungskonzept vor und kann es konsultiert werden? Bei welchen Akteur*innen wurde diese Konzept vernehmlasst?
3. Wie und wo werden die Biodiversitätsflächen gezielt gefördert? (Massnahme 12.2.2) Welche Ziele verfolgt hier der Gemeinderat und die Baudirektion bezüglich Flächenausweitung und Qualität? Wie gedenkt der Gemeinderat die Ziele Nr. 20-23 der Klimavision30-Umsetzung zu erreichen?