Dringliche überparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Fragen:
- Wie geht die Stadt bei der Vergabe von Planungsarbeiten vor?
- Gibt es diesbezüglich Auflagen oder Richtlinien seitens der Stadt für die Aktiengesellschaften mit städtischem Mehrheitsbesitz? Sind diese auch dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) unterstellt?
- Welche Grenzbeträge gelten für freihändige oder selektive Verfahren bei kommunalen Beschaffungen (Lieferungen, Dienstleistungen, Bauarbeiten)?
- Werden diese von der Stadt eingehalten?
- Werden die Entscheide der Beschaffungsstelle im freihändigen Verfahren veröffentlicht?
- Welche Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten bei der Vergabe von Planungsarbeiten?
- Führt die Beschaffungsstelle eine Liste oder Fachleutedatei, welche eine ausgeglichene Verteilung der Beschaffungen im freihändigen Verfahren garantieren soll? Gibt es eine chronologische Auflistung der getätigten freihändigen Vergaben der letzten Jahre?
- Welche internen und externen Kosten sind bisher für die Planungsarbeiten für die geplante Sanierung der Markthalle aufgelaufen?
Begründung:
Im Zusammenhang mit verschiedenen Grossprojekten bei städtischen Aktiengesellschaften sind Fragen betreffend der Vergaben im Bereich der Planung/Vorprojekte aufgekommen.
Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit wird mit dem inhaltlich direkten Zusammenhang mit dem gleichzeitig eingereichten dringlichen überparteilichen Auftrag betreffend die Teilsanierung der Markthalle begründet.