Fragen:

  1. Wie geht die Stadt bei der Vergabe von Planungsarbeiten vor?
  2. Gibt es diesbezüglich Auflagen oder Richtlinien seitens der Stadt für die Aktiengesellschaften mit städtischem Mehrheitsbesitz? Sind diese auch dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) unterstellt?
  3. Welche Grenzbeträge gelten für freihändige oder selektive Verfahren bei kommunalen Beschaffungen (Lieferungen, Dienstleistungen, Bauarbeiten)?
  4. Werden diese von der Stadt eingehalten?
  5. Werden die Entscheide der Beschaffungsstelle im freihändigen Verfahren veröffentlicht?
  6. Welche Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten bei der Vergabe von Planungsarbeiten?
  7. Führt die Beschaffungsstelle eine Liste oder Fachleutedatei, welche eine ausgeglichene Verteilung der Beschaffungen im freihändigen Verfahren garantieren soll? Gibt es eine chronologische Auflistung der getätigten freihändigen Vergaben der letzten Jahre?
  8. Welche internen und externen Kosten sind bisher für die Planungsarbeiten für die geplante Sanierung der Markthalle aufgelaufen?

Begründung:
Im Zusammenhang mit verschiedenen Grossprojekten bei städtischen Aktiengesellschaften sind Fragen betreffend der Vergaben im Bereich der Planung/Vorprojekte aufgekommen.

Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit wird mit dem inhaltlich direkten Zusammenhang mit dem gleichzeitig eingereichten dringlichen überparteilichen Auftrag betreffend die Teilsanierung der Markthalle begründet.

Vollständiger Vorstoss (PDF)