Dringliche überparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Sanierung des Casino
Fragen:
- Wie ist der Stand der Planung?
- Welche Planungsteams sind zur Bearbeitung eingeladen?
- Wie wurden diese ausgewählt?
- Um welchen Auftragswert handelt es sich bei den Planungsarbeiten insgesamt?
- Sind für die Sicherstellung des Spielbetriebes bauliche Sofortmassnahmen notwendig?
- Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Mit welchen Kosten wird hierfür gerechnet?
- Wurden alternative Standorte z.B in leer stehenden Arealen oder in Kombination mit der Markthalle geprüft?
- Ist der heutige Standort Casino überhaupt noch am richtigen Ort, wenn es solch schwerwiegende Eingriffe benötigt (Fluchtwege, Zulieferung Bühnenmaterial mit Sattelschleppern, etc?
- Besteht ein Nutzungskonzept betreffend der technischen Infrastruktur (Licht, Ton, etc.) so dass die Casino AG und die Markthallen AG die kostspielige Anschaffung auf beide Institutionen verteilt werden kann (Pool ähnlich)?
- Wenn ja, wer ist für den Pool zuständig und wie wird er bewirtschaftet?
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Casinosanierung sowie dem Beginn der neuen Casinospielzeit fehlen Informationen, welche für eine politische Stellungnahme wichtig sind.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit wird mit den bereits gestarteten Planungsarbeiten für eine Sanierung des Casinos sowie dem Wissen um bauliche Mängel, welche dringend für die am 21. Oktober 2010 beginnenden Saison 2010/11 behoben werden müssen, begründet.