Dringliche Interpellation Grüne Burgdorf betreffend Folgen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Burgdorf
Am 17. Juni 2016 haben Nationalrat und Ständerat die Unternehmenssteuerreform III (USR III) beschlossen. Während das ursprüngliche Ziel der Vorlage, nämlich ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften abzuschaffen, breit anerkannt wird, wurden während der parlamentarischen Debatte neue, umstrittene Instrumente geschaffen. Die USR III verteilt die Steuerbelastungen um und entlastet viele Unternehmen, die vom Wegfall der Holdingbesteuerung gar nicht betroffen sind. Dadurch führt sie zu grossen Ertragsausfällen, welche die Bevölkerung bezahlt. Die Steuerausfälle sind heute nicht genau bezifferbar – aber allein beim Bund wird mit Ausfällen von 1,325 Milliarden Franken gerechnet. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Mit Blick auf die USR III muss in vielen Gemeinden davon ausgegangen werden, dass die Steuerausfälle bedeutend sein werden und in der Folge Steuern erhöht oder grössere Sparprogramme umgesetzt werden müssen. Der Kanton Bern plant im Rahmen der Steuerstrategie eine markante Steuersenkung bei den Unternehmenssteuern.
Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Mit welcher Höhe von Steuerausfällen rechnet der Gemeinderat aufgrund der vom eidgenössischen Parlament verabschiedeten Vorlage in den ersten vier Jahren nach deren Inkrafttreten?
- Wie stellt sich der Gemeinderat zum Referendum gegen die USR III?
- Die gedenkt der Gemeinderat die zu erwartenden Steuerausfälle zu kompensieren, falls die Vorlage in Kraft treten sollte?
- Wie vertritt der Gemeinderat mit Blick auf die kantonale Steuerstrategie die Interessen der Stadt Burgdorf gegenüber dem Kanton Bern? Ist ein koordiniertes Vorgehen mit anderen Städten und/oder Gemeinden im Kanton Bern vorgesehen?
Begründung der Dringlichkeit: Wenn sich der Gemeinderat wirksam in die Debatte einbringen will, muss dies noch vor der Abstimmung im Februar erfolgen.