Städtebau
Wir begrüssen die Absicht des Gemeinderates im Rahmen der Ortsplanungsrevision auf das Einzonen von neuem Bauland zu verzichten. Die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten rundum den Bahnhof ermöglichen der Stadt mittelfristig neuen Wohnraum wie auch Räume für Gewerbe und Dienstleistungen zu schaffen. Dabei darf der Charakter des entstehenden Zentrums durchaus etwas städtischer werden, einerseits verdichtet, mit höheren Gebäuden andererseits mit öffentlichen Räumen zum Verweilen für Menschen jeder Altersgruppe, mit Spielmöglichkeiten für Kinder etc. (Gestaltung Bahnhofplatz!) In diesem Zusammenhangunterstützen wir ebenfalls die Umsetzung des Hochhauskonzeptes. Im Allgemeinen, aber insbesondere im Zusammenhang mit dem Hochauskonzept und dem ESP Bahnhof muss verhindert werden, dass private Liegenschaftsbesitzer neue Gebäude realisieren, die sich vorwiegend an ihren Eigeninteressen und nicht am allgemeinen Städtebild sowie an den Interessen der Allgemeinheit orientieren.
Die Stadt soll im Bereich Stadtplanung gegenüber Investoren und Denkmalpflege mutiger auftreten und innovative Wohn- und Quartierformen fördern. Bei der Quartierentwicklung soll die Bevölkerung sowie (wenn immer möglich) die zukünftigen NutzerInnen einbezogen werden. Autofreies Wohnen, Generationenwohnen, familienfreundliche, genossenschaftiche Wohnformen, autofreie Quartierstrassen sowie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs (wo möglich) in unterirdischen Einstellhallen sollen von der Stadt gefördert, teilweise zur Bedingung gemacht werden.
Altstadt
Zu Recht versucht die Stadt, dem Nutzungskonflikt Wohnen, Kultur, Gastgewerbe mit Regelungen zu begegnen. Wir bezweifeln, dass ein Baureglement das richtige Instrument ist, umso starre Regelungen wie Öffnungszeiten, Überzeitbewilligungen und dgl. zu regeln.
Die Unterteilung der Altstadt in verschiedene Mischzonen scheint uns richtig. Dabei ist es jedoch ein Ding der Unmöglichkeit, einen starren Nutzungsplan zu erstellen. Die Reglementierung soll zugunsten einer lebendigen Altstadt keine Entwicklungen behindern, die neue Impulse bringen könnten. In diesem Zusammenhang beurteilen wir die Lärmvorschriften für die Mischzone Altstadt Wohnen als richtig, für die Mischzone Altstadt Kultur zu streng und für die Mischzone Altstadt Freizeit ebenfalls zu streng.
Das Kirchbühl mit Gemeindesaal und Casino soll in die Mischzone Kultur integriert werden.
Wir sind damit einverstanden, dass das Sexgewerbe nur noch in Arbeitszonen zulässig ist.
Zudem wird in der Wohnzone 2+3 die Ausnützungsziffer AZ weitergeführt. Diese hat bereits in der Vergangenheit immer wieder zu absurden Situationen von Überschreitungen der AZ gegeben,auch wenn alle anderen in dieser Zone geltenden baurechtlichen Masse eingehalten wurden.Verdichten nach innen wird auch in Zukunft ein immer aktuelleres Thema und kann mit der AZ in Konflikt geraten. Wir regen deshalb an, die Ausnützungsziffer zu streichen, wie dies viele Gemeinden bereits getan haben. Dies ermöglicht eine verdichtete, urbane, energiesparende Stadtentwicklung.
Beispiele:
Ein Dachgeschoss kann nicht ausgebaut werden, weil bei einer bereits guten Ausnützung eines Grundstückes damit die AZ überschritten würde.Energetische Sanierungen machen oft Sinn, wenn der damit verbundene Dachraum gedämmt und somit aufgebaut wird.Die Dichte einer Bebauung wird mit Geschosszahl und Grenzabständen ausreichend definiert.
Energie
Die Ziele des Energierichtplanes sind realistisch und sollten rasch umgesetzt werden. Dass im Einzugsgebiet von Wärmeverbünden bei Neubauten und beim Ersatz von Heizsystemen eine Anschlusspflicht vorgesehen ist und dass ausserhalb der Wärmeverbundsgebieten die Wärmeversorgung von Neubauten und Gebäudeerweiterungen zu 70% durch erneuerbare Energien erfolgen soll, scheint uns richtig. Gerade auch HauseigentümerInnen von und Haushalte in bestehenden Bauten, die weder saniert noch ausgebaut werden, sollen Anreize erhalten, um den Energieverbrauch mit ihren Möglichkeiten zu senken. (Stichwort Suffizienz).
Natur- und Bauobjekte
Die Bestimmungen betreffend Schutz von Bauobjekten dürfen gerade bei als erhaltenswert eingestuften Bauobjekten zugunsten mutiger und grosszügiger Stadtplanungsprojekte gelockert werden. Damit soll jeweils das Gesamtbild im Auge behalten und nicht in zerstückelten Einzelparzellen geplant werden. Die Bestimmungen zum Schutz der Lebensräume (innerhalb und ausserhalb des städtischen Gebietes) dürfen noch verschärft werden. Vorhandene Erholungsräume sollen geschützt und gepflegt werden. Die Schützenmatte soll in ihrer Ausdehnung erhalten und als Freilufterholungsraum in der warmen Jahreszeit der Bevölkerung überlassen werden (nicht durch kommerzielle Veranstaltungen besetzen