Wir danken für die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Teil-Überbauungsordnung Schlössli. Gerne nehmen wir die Gelegenheit dazu wahr.

Grundsätzliches:
Die vorgelegten Unterlagen sind verständlich und nachvollziehbar. Die im ökologischen Gesamtkonzept und in den gestalterischen Leitlinien der Planung festgehaltenen Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Grünen Burgdorf vernünftig und sollten zusammen mit den Überbauungsvorschriften die nachhaltige und qualitätvolle Entwicklung des „Schlössliareals“ sicherstellen. Grundsätzlich sind die Grünen Burgdorf darüber erfreut, dass für dieses zentral gelegene Areal eine gute Lösung gefunden wurde.

Überbauungsvorschriften Abschnitt C) Erschliessung
Die Grünen Burgdorf stellen folgenden Antrag:

Art. 15 Abs. 3 Überbauungsvorschrift

  • Der Nachweis der Veloabstellplätze ist mit der Baueingabe zu erbringen. Auf der Ebene des Untergeschosses des Neubaus West können in der Südwest Ecke zusätzliche öffentliche Veloabstellplätze untergebracht werden. Die öffentliche Zugänglichkeit zu diesen ist verbindlich zu sichern.

ist wie folgt anzupassen:

  • Der Nachweis der Veloabstellplätze ist mit der Baueingabe zu erbringen. Auf der Ebene des Untergeschosses des Neubaus West müssen in der Südwest Ecke zusätzlich mind. 300 öffentliche Veloabstellplätze untergebracht werden. Die öffentliche Zugänglichkeit zu diesen ist verbindlich zu sichern. Das Nutzungsreglement regelt die Verbindlichkeiten zwischen Stadt Burgdorf und Eigentümern.

Begründung:
Sowohl in den gestalterischen Leitlinien der Planung wie auch im ökologischen Gesamtkonzept wird festgehalten, dass im Untergeschoss des Neubaus West eine öffentliche Velostation vorgesehen ist. Die Grünen Burgdorf begrüssen diese Absichtserklärung. Allerdings fehlt aus unserer Sicht eine verbindliche Regelung in den Überbauungsvorschriften.

Seit Jahren stehen am Standort „Bahnhof Nord“ zu wenig Veloabstellplätz zur Verfügung. Die geplanten Erweiterungen wurden verzögert und dem Chaos mit Provisorien begegnet. Dieser Zustand ist einer ehemaligen Fussgänger- und Velomodellstadt nicht würdig. Mit der Entwicklung des „Schlössliareals“ und den Absichtserklärungen der Investoren bietet sich der Stadt Burgdorf die Gelegenheit, den Bau einer öffentlichen Velostation in den Überbauungsvorschriften verbindlich zu regeln und damit die unbestritten grosse Nachfrage nachgenügend gedeckten und sicheren Veloabstellplätzen im Bereich „Bahnhof Nord“ vorerst zu befriedigen.

Als Ergänzung zu den Überbauungsvorschriften sollte ein Nutzungsreglement für die öffentlichen Veloabstellplätze erstellt werden, welches die Besitzverhältnisse, die Kostenaufteilung, den Unter-halt, etc. zwischen der Stadt Burgdorf, den Eigentümern und den Betreibern der Velostation verbindlich regelt.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Antrag zu prüfen und in die endgültige Fassung der Überbauungsvorschriften einfliessen zu lassen

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)