Die Verlängerung der Geltungsdauer der Planungszone um drei auf insgesamt fünf Jahre ist abzulehnen.
Die Verlängerung der bestehenden Planungszone um drei auf insgesamt fünf Jahre bedeutet für die Eigentümer von Liegenschaften im besagten Perimeter, dass sie während Jahren bezüglich der künftigen Nutzung ihrer Liegenschaft im Unklaren bleiben. Eigene Vorhaben und Planungen müssen weiter zurückgestellt werden. Die betroffenen Eigentümer waren bisher im Glauben, dass sie nach zwei Jahren wieder Planungsfreiheit erhalten. Mit der Verlängerung der Planungszone dauert der Planungsstopp nun mehr als doppelt so lange wie ursprünglich kommuniziert.

Seit Beginn der Planungsarbeiten und Erlass der Planungszone haben sich die politischen Rahmenbedingungen massiv verändert. National- und Ständerat haben den Antrag des Kantons um Aufnahme des Autobahnzubringers Emmental ins nationale Strassennetz mit deutlichem Mehr abgelehnt und nach dem jüngsten Volksentscheid gegen die Erhöhung der Autobahnvignette ist auch auf lange Frist nicht absehbar, dass solche Ausbauwünsche in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden.

Vollständige Einsprache (PDF)