Ausgangslage:
Im Juni 2020 starteten Abbrucharbeiten an einem AEBI-Gebäude beim Bahnhof, in dem eine Kolonie von rund 20 Mauersegler-Paaren am Brüten waren. Weder die Bauherrschaft noch die Baubehörden hatten von diesem Brutstandort Kenntnis. Dank eines aufmerksamen Passanten und beherztem Eingreifen des Natur- und Vogelschutzes Burgdorf konnten noch 16 Küken gerettet und in der Wildtierstation Utzenstorf aufgezogen werden.
Burgdorf ist für die Kolonien der Mauer- und Alpensegler ein regionaler Hotspot.
Der Anlass zeigt, dass Vogelarten der Roten Liste im Zusammenhang mit bewilligten Bauvorhaben unnötig beeinträchtigt werden können, weil die Baubehörden keine Kenntnis von den Gebäuden haben, in welchen diese Vogelarten oder auch Fledermäuse hausen.

Antrag:
Der Gemeinderat wird beauftragt, ein Inventar der Gebäude zu schaffen, welche Vogelarten oder Fledermäuse der Roten Liste beherbergen. Damit verfügt die Baubehörde zukünftig über eine Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben und der Verfügung von Ersatzmassnahmen.

Begründung:
Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und kantonalem Naturschutzgesetz ist eine Beeinträchtigung von Arten der Roten Liste generell zu vermeiden. Bei Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Gebäude-Abbruch, Renovationen, Fassadensanierungen ist eine Ersatzpflicht in der Baubewilligung vorzusehen oder in Ausnahmefällen muss auf das Bauvorhaben verzichtet werden (z.B. BLS-Gebäude mit Mausohren-Kolonie beim Bahnhof Burgdorf).
Leider kommt es immer wieder zu Nistplatzzerstörungen oder Unzugänglichkeiten von Gebäudehohlräumen, gerade im Zusammenhang mit energetischen Fassadensanierungen. Mit einfachen Auflagen können die Baubehörden Verbesserungen bewirken, wenn sie Kenntnisse von den heiklen Standorten haben.
Das Inventar soll einen hinweisenden Charakter haben und die Baubehörden bei ihrer Arbeit unterstützen.

Anmerkungen zur Umsetzung des Auftrags:
Empfehlenswert ist eine Zusammenarbeit mit dem Natur- und Vogelschutz Burgdorf (NVB), der über viel Fachwissen verfügt. Das Vorhaben der Schaffung eines Inventars hat einen Sensibilisierungs-Nebeneffekt, der über einen Aufruf zur Meldung von Standorten verstärkt werden kann. Die Gemeinde Kloten verfügt über ein entsprechendes Inventar und die dort gemachten Erfahrungen können genutzt werden.

Vollständiger Auftrag (PDF)