Wie bekannt ist, befinden wir uns in der ausserordentlichen Coronavirus-Situation. Viele Gewerbebetriebe mussten ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen und dadurch grosse finanzielle Einbussen in Kauf nehmen. In Einzelfällen führt dies zu existenzbedrohenden Engpässen.

Die Stadt Burgdorf ist im Besitz zahlreicher Immobilien und deshalb wohl auch Vermieterin von Gewerberäumen. Die Stadt könnte in Bezug auf Reduktion oder Erlass der Mieten während der Coronakrise Vorreiterfunktion übernehmen und so den privaten Vermietern Vorbild sein.

Der Gemeinderat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Wie viele städtische Räumlichkeiten werden an Gewerbetreibende vermietet?
  2. Hat der Gemeinderat eine Mietreduktion oder einen Mieterlass für den Zeitraum der erzwungenen Geschäftsschliessung erwogen?
  3. In welchem Rahmen würden sich die Mietausfälle bewegen?
  4. Wenn eine Mietreduktion oder ein Mieterlass für stadteigene Gewerberäume durch den Gemeinderat ausgeschlossen wurde: Welche Erwägungen haben zu einem Verzicht auf eine solche Massnahme geführt?
  5. Unter welchen Umständen würde der Gemeinderat auf seinen Beschluss zurückkommen?

Begründung der Dringlichkeit:
Viele kleingewerbliche Betriebe befinden sich in einer existentiellen Notlage, welche schnelles, proaktives Handeln erfordert.

Vollständiger Vorstoss (PDF)