Die öffentliche Hand hat in der Förderung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann eine Vorbildfunktion. Die Fakten zeigen, dass trotz 37-jährigem Verfassungsauftrag die Lohngleichheit weder in der Privatwirtschaft noch in den öffentlichen Verwaltungen umgesetzt ist. In der öffentlichen Verwaltung bestehen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Während in der Privatwirtschaft die Lohndifferenz 18.1. Prozent beträgt, liegt sie in den öffentlichen Verwaltungen bei 16.6 Prozent. (Zahlen: Bundesamt für Statistik, LSE, 2014). Auf der Lohnabrechnung von Frauen in öffentlichen Verwaltungen sind im Durchschnitt jeden Monat 1’457 Franken weniger als bei den Männern. 58% des Lohnunterschiedes basieren auf erklärten Gründen. 42% der Lohndifferenz – oder 608 Franken jeden Monat – können nicht mit objektiven Faktoren erklärt werden und enthalten u.a. Lohndiskriminierung und Ausprägungen, die auf den Lohn keinen Einfluss haben sollten (z.B. Kinder haben).[1]
Um dies zu ändern, wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset zusammen mit kantonalen und kommunalen Regierungsmitgliedern die Lohngleichheits-Charta lanciert. Bis heute haben 13 Kantone, 26 Gemeinden und der Bund unterzeichnet. Darunter auch der Kanton Bern, die Stadt Bern und die Gemeinde Muri.[2]
Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen Behörden, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Das gemeinsame Engagement soll ein Signal an öffentliche und private Arbeitgeber aussenden. Die Charta kann von allen Kantonen und Gemeinden unterzeichnet werden.
Der Gemeinderat wird aufgefordert,

  • Den Beitritt der Stadt Burgdorf zur Lohngleichheitscharta des öffentlichen Sektors zu überprüfen
  • Die Möglichkeiten einer regelmässigen Überprüfung der Lohngleichheit in der Gemeindeverwaltung mit dem Instrument Logib und die Publikation der Resultate abzuklären
  • Abzuklären, welche Massnahmen für die Realisierung der Lohngleichheit von Frau und Mann die Stadt als Arbeitgeberin, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei Subventionen an Dritte treffen kann

[1]    https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/statistiken.html
[2]    https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/engagement-des-oeffentlichen-sektors/charta-der-lohngleichheit-im-oeffentlichen-sektor.html