Mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter in der Stadtverwaltung zu verankern wird der Gemeinderat beauftragt:
Eine Strategie sowie einen Massnahmenplan für die Gleichstellung der Geschlechter zu erarbeiten. Er entwickelt geeignete Grundlagen und Instrumente, um verbindliche Kriterien für eine fortschrittliche, messbare Gleichstellungspolitik zu setzten und das Thema als Führungs- und Querschnittsaufgabe zu verankern.

Begründung:
Gleichstellung der Geschlechter ist ein wichtiger Pfeiler für soziale aber auch wirtschaftliche nachhaltige Entwicklung. Die gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnisse der Geschlechter haben sich durch die Modernisierungsprozesse gewandelt und bedingen angepasste Strukturen. Zurzeit verfügt die Stadt Burgdorf über keine systematischen, direktionsübergreifenden Instrumente, um die Gleichstellung in der städtischen Gesellschaft und in der Stadtverwaltung zu fördern, durch regelmässiges Controlling zu überprüfen und zu steuern. Als Arbeitgeberin, Dienstleistungserbringerin sowie Auftragsgeberin soll die Stadt den Verfassungsauftrag zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und damit zur Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes auf kommunaler Ebene umsetzen. Sie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern als Grundrecht verankern und die Entwicklungen in den für die Gleichstellung zentralen Feldern wie etwa Lohngleichheit, Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengleichheit in Bildung und Freizeit etc. messen.